Erkenntniß

[854] Erkenntniß, 1) ist ein Ganzes verglichener u. verknüpfter Vorstellungen. Unter mehreren Unterscheidungen der E. sind die vornehmsten: E. a posteriori[854] (empirische E.), aus der Erfahrung, u. E. a priori (rationelle E.), aus den Gesetzen des Vorstellungsvermögens entnommen; intuitive E. werden durch Anschauung, discursive E. durch Begriffsentwicklung u. speculative E. durch Schlußfolgerungen gewonnen. Erkenntnißquellen sind zunächst die Sinne, in so fern sie das Material der Vorstellung liefern, dann aber die Formen der Sinnlichkeit u. des Denkens. Nach diesen gehören zu jeder E. Apprehension der Vorstellungen, Reproduction derselben in der Einbildungskraft u. Recognition derselben. Hiernach ist also auch das Erkenntnißvermögen kein eignes, sondern hat Sinnlichkeit u. Verstand zu seinen Grundbestandtheilen. In jenem waltet Receptivität, in diesem Spontaneität vor; in jenem wurzelt die niedere, in diesem die höhere E.; 2) (Rechtsw.), so v.w. Urtheil.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 5. Altenburg 1858, S. 854-855.
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