Fangschnur

[106] Fangschnur, wollene, seidene, silberne od. goldene Schnur, die an der Kopfbedeckung u. an der Uniform der leichten Cavallerie, namentlich der Husaren, befestigt ist, damit die erstere, wenn sie vom Kopfe fällt, nicht zur Erde gelangt, sondern von dem Reiter wieder aufgesetzt werden kann.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 6. Altenburg 1858, S. 106.
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