Fell [1]

[180] Fell, 1) behaarte Haut eines Thieres; 2) die Haut kleinerer Thiere, welche nicht abgestreift wird; 3) die gegerbte Haut kleinerer Thiere (z.B. Kalb-, Schaf-, Ziegenfell); werden nach Dechern von 10 Stück od. Dutzend verhandelt; 4) (Anat.), so v.w. Lederhaut.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 6. Altenburg 1858, S. 180.
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