Flexiōn

[352] Flexiōn (v. lat), 1) Beugung; bes. 2) Veränderung der Form eines Wortes, um die verschiedenen Modificationen, deren der durch dasselbe bezeichnete Begriff fähig ist, anzuzeigen. Die F. geschieht theils durch Ablaut od. Umlaut der inlautenden Vocale des Stammes (z.B. schaffen, schuf; geben, gab), theils durch Anfügung von Endungen (z.B. Burg, Burgen; liebe, liebte). Flexibel sind in den meisten Sprachen das Substantiv, Pronomen, Adjectiv (mit Inbegriff eines Theiles der Zahlwörter u. des Particips) u. das Verbum, daher sie Flexibilia od. flexible Redetheile heißen. Das Flectiren des letzteren Redetheiles heißt Conjugiren, das der ersteren Decliniren (s. b.). Den Gegensatz der Flexibilia bilden die Inflexibilia od. inflexiblen Wörter, welche nicht auf die angegebene Weise verändert werden können, wie die meisten Cardinalzahlwörter, Adverbia, Conjunctionen, Präpositionen, Interjectionen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 6. Altenburg 1858, S. 352.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika