Generaloberst

[142] Generaloberst, früher so v.w. Commandirender General einer Armee; in Preußen Stellung im Rang gleich der eines Generalfeldmarschalls. Der G. hat den Befehl über eine Waffengattung der gesammten Armee, so G. der Infanterie.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 7. Altenburg 1859, S. 142.
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