Getheilt

[306] Getheilt, 1) (divisus), ein Ganzes, welches in mehrere nicht mit einander verwachsene Theile sich trennen läßt, od. in solche ästig aus einander geht; 2) (partitus), von Blättern, die handnervig sind u. spitzige Lappen zwischen spitzigen bis an die Basis gehenden Buchten haben; 3) (Herald.), der Schild, welcher durch quere Linien getheilt ist, wobei man richtiger diese als die Plätze zählt; 4) Getheilte Hand, wenn Mehrere sich in ein gemeinschaftliches Gut theilen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 7. Altenburg 1859, S. 306.
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