Gewandschneider

[314] Gewandschneider, bes. in Nieder-Sachsen Personen, welche zwischen den Tuchmachern u. Tuchhändlern zwischen inne stehen u. die Zeuge, welche zu tuchenen Kleidungsstücken gebraucht werden, verkaufen dürfen; ihre Befugniß u. ihr Geschäft heißt Gewandschnitt.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 7. Altenburg 1859, S. 314.
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