Handwerk

[958] Handwerk, 1) jedes mit der Hand verfertigte Werk; 2) Gewerbe, bei welchem man die Naturproducte zu irgend einer Bestimmung verarbeitet, u. zu welchem man zwar gewisse Fertigkeiten nöthig hat, aber doch ohne allgemeine Kenntnisse zu Werke geht; der ein H. Betreibende heißt Handwerker, s.u. Gewerbe; 3) die sämmtlichen Personen, welche ein gemeinschaftliches H. betreiben; 4) Zusammenkunft dieser Personen od. ihrer Vorsteher (Handwerksältesten). Daher H. erheben, wenn die Meister ihr Quartalgeld erlegen. H. fordern, die zu demselben Handwerk gehörigen Personen zusammenberufen; dies geschieht von dem Jungmeister, welcher gewöhnlich zugleich Handwerksbote ist. Handwerksbrief, so v.w. Innungsgesetze.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 7. Altenburg 1859, S. 958.
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