Hotel

[556] Hotel (fr.), 1) die Wohnung einer vornehmen Familie od. eines hohen Staatsbeamten (Ministers, Gesandten etc.); 2) Gasthaus (s.d.) ersten u. zweiten Ranges in größeren Städten; der Gastgeber Hotelier. Hotel garni, völlig meublirte Privatwohnung auf Tage, Wochen u. Monate zu vermiethen; meistentheils wird in denselben keine Beköstigung gewährt.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 8. Altenburg 1859, S. 556.
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