Hypographĭa

[681] Hypographĭa (gr.), Geld, für dessen Wiederbezahlung man sich durch Namensunterschrift unter die Schuldurkunde so verbürgte, daß der Gläubiger sich an die Person des Schuldners halten konnte, also ein Wechsel; od. Hypographĭoi, solche, welche dem Gläubiger mit ihrer Person Bürgschaft leisten.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 8. Altenburg 1859, S. 681.
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