Kiefer [1]

[468] Kiefer 1) die zum Erfassen u. Verkleinern der Nahrungsmittel dienenden Organe festerer Consistenz; bei Insecten ähnlich dem Freßwerkzeuge; 2) bei Thieren der höheren Klassen als Knochen ausgebildete Organe zu gleichem Zwecke, von denen man dann immer zwei als Ober- u. Unterkiefer unterscheidet, wovon der letztere gewöhnlich der ausschließlich od. (wie bei Vögeln) doch vorzugsweise bewegliche Theil ist, u. die bei Thieren mit Zähnen einzig od. doch (wie bei manchen Fischen u. Amphibien) meist die Träger dieser sind, als wodurch unmittelbar das Abbeißen u. Zerbeißen od. Kauen der Nahrungsmittel bewirkt wird.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 9. Altenburg 1860, S. 468.
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