Marktamt

[902] Marktamt, die Behörde einer Stadt, welche die zu Markt gebrachten Lebensmittel taxirt, die nöthige Ordnung auf dem Markte zu erhalten bat u. Händel auf dem Markte schlichtet.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 10. Altenburg 1860, S. 902.
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