Medicingelder

[64] Medicingelder, 1) Vergütung, welche die Regiments- u. Bataillonschirurgen monatlich für jeden Mann erhielten, wofür sie die Erkrankten mit Medicin, Verbandstücken etc. zu versehen hatten; 2) Vergütung, welche verheirathete Unteroffiziere der preußischen Armee erhalten, wenn Glieder ihrer Familie erkranken.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 11. Altenburg 1860, S. 64.
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