Nacheifer

[628] Nacheifer, Eifer, welcher dadurch angefacht u. unterhalten wird, daß ein Anderer, in Verfolgung desselben Zieles, worauf der Eifer gerichtet ist, einen erheblichen Vorsprung gewonnen hat. Ist das Verhältniß zwischen zwei nach Einem Ziele Strebenden ein gegenseitiges, so daß keiner dem Anderen einen Vorsprung lassen will, so wird der N. zum Wetteifer.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 11. Altenburg 1860, S. 628.
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