Nachtwächter

[635] Nachtwächter, Personen, welche dazu angestellt sind, des Nachts für die öffentliche Sicherheit zu wachen, bes. in Beziehung auf Diebstahl u. Feuersgefahr. Die N. gehen deshalb in bestimmten Zeitfristen durch die Straßen u. rufen zugleich die Stunde (in neuerer Zeit in vielen Städten u. Orten nur die erste Stunde ihres Dienstes, gewöhnlich die zehnte) ab. In manchen Ländern, z.B. in England, rufen sie auch den Witterungswechsel aus. Um Signale geben zu können, führen sie eine Klapper, od. Schnurre od. ein Horn, worauf sie blasen. Neuerdings hat man sie in manchen Orten durch Scharwächter ersetzt, die, in einer Wachstube versammelt, unter dem Commando eines dort gegenwärtigen Polizeiofficianten stehen u. in gewissen Zeiträumen die Stadt durchgehen. Sie rufen nicht ab, haben aber ein Horn bei sich, um die andern Scharwächter herbeizurufen, wenn sie Hülfe bedürfen, Feuersignale zu geben u. dgl.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 11. Altenburg 1860, S. 635.
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