Noppen [1]

[24] Noppen, von gewebten, bes. Tuchen u. kammwollenen Zeugen alle fremdartigen Körper, z.B. Stroh- u. Holzsplitterchen, Knötchen, Fadenenden u. dgl. wegnehmen; es geschieht mit dem Noppeisen od. der Noppzange, einer kleinen zugespitzten, stäh lernen Federzange, u. wird von besonderen Personen, Nopper u. Nopperin, verrichtet. Beim Tuch erfolgt es drei Mal; das erste N. (Fettnoppen) wird vor dem Waschen vorgenommen, bevor also das Tuch entfettet ist; das zweite N. (N. aus der Wäsche) nach dem Auswaschen, aber vor dem Walken, um die durch das Waschen etwa erst sichtbar gewordenen fremdartigen Theile zu entfernen; das dritte N. folgt nach dem Raufen u. Scheren vor der übrigen Appretur. Nur wenig u. namentlich eher für Kammwollstoffe bedient man sich zum N. einer Noppmaschine.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 12. Altenburg 1861, S. 24.
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