Probegold

[607] Probegold, Gold mit einer gewissen Menge Kupfer legirt, wie es zu Galanteriewaaren verarbeitet wird; in den verschiedenen Ländern herrschen darüber verschiedene Bestimmungen, so gilt 12karatiges Gold meist noch für echtes od. P.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 13. Altenburg 1861, S. 607.
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