Proclāma

[612] Proclāma (lat.), öffentliche Bekanntmachung, öffentlicher Anschlag, Ausruf, Aufgebot; daher Proclamiren, ausrufen, öffentlich bekanntmachen, verkündigen, bes. Verlobte von der Kanzel abkündigen, aufbieten. Proclamation, Bekanntmachung durch öffentliches Ausrufen; Proclamatio ecclesiastica, so v.w. Aufgebot. Proclamator, öffentlicher Ausrufer, bes. bei Auctionen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 13. Altenburg 1861, S. 612.
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