Protest

[637] Protest (v. lat.), 1) Widerspruch, Protestation; 2) beim Wechselgeschäft eine öffentliche Urkunde, welche zum Beweise dessen errichtet wird, daß der Wechselverpflichtete, ungeachtet der gehörigen Erfüllung der Wechselverbindlichkeiten, von Seiten des Präsentanten seine wechselrechtlichen Verpflichtungen gar nicht od. nicht gehörig übernommen, od. die übernommenen gar nicht od. nicht gehörig erfüllt habe; s. u. Wechsel.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 13. Altenburg 1861, S. 637.
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