Quartiermeister

[741] Quartiermeister, 1) bei der Cavallerie ein Unteroffizier, welcher die Aufsicht über das Pferdefutter u. das Reitzeug hat u. überhaupt die Dienste eines Fouriers thut. Er hat den Rang nach dem Wachmeister u. schließt die Escadron; 2) sonst der dem Regimentsquartiermeister beigegebene Gehülfe, hatte Unteroffiziersrang; 3) ein Unteroffizier, welcher die Aufsicht über die Wachen u. Matrosen hat u. für die Pumpen u. die Reinlichkeit des Schiffes sorgt; 4) so v.w. Spurbienen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 13. Altenburg 1861, S. 741.
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