Quasiaffinität

[742] Quasiaffinität, Scheinverwandtschaft; entsteht aus der Adoption zwischen dem Adoptivsohn u. der Frau des Adoptivvaters, zwischen Letzterem u. der Frau des Adoptivsohns, aus einem Verlöbniß, wornach die Ehe der Braut mit dem Vater des Bräutigams u. die des Sohns mit der Braut des Vaters untersagt ist.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 13. Altenburg 1861, S. 742.
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