Quinquennĭum

[768] Quinquennĭum (lat.), ein Zeitraum von fünf Jahren. Daher Quinquennal, fünfjährig od. fünfjährlich; daher Quinquennalfacultäten, die seit dem 17. Jahrh. den Bischöfen von den Päpsten allemal auf 5 Jahre verliehene Vollmacht, in besonderen Fällen Dispensation zu ertheilen. Quinquennelle, ein Moratorium, weil es gewöhnlich auf fünf Jahre gegeben wird. Quinquennales, die alle 5 Jahre gewählten Censoren in den römischen Municipalstädten. Quinquennalia, Spiele, welche unter den römischen Kaisern seit Postumius nach fünf zurück aboldsmallgelegten Regierungsjahren gefeiert wurden.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 13. Altenburg 1861, S. 768.
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