Radstock

[793] Radstock, Vorrichtung, welche bei Zusammensetzung der Wagenräder benutzt wird. Der R. besteht aus einer ausgetäfelten, 6 Fuß langen, 2 F. tiefen u. 8 Zoll breiten Grube, in dieser Grube sind zwei Docken befestigt, worauf die Polster ruhen, welche so ausgeschnitten sind, daß die Nabe darauf gelegt u. leicht herumgedreht werden kann.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 13. Altenburg 1861, S. 793.
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