Regsamkeit

[935] Regsamkeit, die Leichtigkeit, mit welcher Etwas durch äußere od. innere Impulse zu einer Thätigkeit veranlaßt wird. Man bedient sich daher dieses Ausdrucks vorzugsweise u. fast ausschließend für die Gebiete des organischen u. geistigen Lebens, weil nur dieses den auf dasselbe einwirkenden Impulsen durch eigene Thätigkeit antwortet; das Gegentheil ist Unerregbarkeit.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 13. Altenburg 1861, S. 935.
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