Reichsmarschall

[953] Reichsmarschall, 1) Erzamt des Deutschen Reichs; dasselbe hatte bei der deutschen Kaiserkrönung der Kurfürst von Sachsen, welcher deshalb zwei kreuzweise gelegte Schwerter im Wappen führte; 2) so v.w. Landmarschall, s. u. Marschall 2) d).

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 13. Altenburg 1861, S. 953.
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