Reichsquartiermeister

[953] Reichsquartiermeister, bei der ehemaligen Deutschen Reichsverfassung ein Unterbeamter des Erbmarschalls; sorgte bei feierlichen Versammlungen für die Quartiere der Gesandten der Reichsstände.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 13. Altenburg 1861, S. 953.
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