Resident

[59] Resident (v. lat.), 1) Abgeordneter, Bevollmächtigter; 2) Geschäftsführer an einem auswärtigen Orte, s. Gesandter; 3) (Residirender Geistliche, R. Clericus), nach Kanonischem Recht jeder Geistliche, welcher persönlich in dem Orte der Kirche, wo er zu fungiren hat, wohnt; 4) bes. ein Chorherr, welcher sich wirklich in seinem Stifte aufhält.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 14. Altenburg 1862, S. 59.
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