Responsgelder

[61] Responsgelder (v. lat.), 1) Gelder, durch welche Jemand seine Abhängigkeit u. Steuerpflichtigkeit gegen den Andern anerkennt; 2) Gelder, welche der Prior jedes der acht Zungen des Malteserordens, nach Verhältniß seiner Einkünfte, jährlich an den Großmeister nach Malta einsenden mußte.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 14. Altenburg 1862, S. 61.
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