Ritterzehrung

[195] Ritterzehrung, 1) was man einem verarmten, od. auf Abenteuer ziehenden Ritter zu seinem Unterhalt reichte; 2) Almosen für einen Bettler vornehmer Art; 3) standesmäßiger Unterhalt, welcher nach Ausbruch eines Concurses einem verarmten Adeligen zukommt.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 14. Altenburg 1862, S. 195.
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