Roßhaare

[376] Roßhaare, s.u. Pferd, S. 955. Die aus R-n gewebten Zeuge (Roßhaargewebe) sind glatt, gemustert, gestreift, auch mit andern Stoffen melirt u. dienen bes. zu Meubleszeugen, auch zu Halsbinden. Diese Zeuge werden auf dem Leinweberstuhl gefertigt, die Kette besteht aus schwarz gefärbtem Leinenzwirn, der Einschlag aus R-n, letzter wird durch eine besondere Vorrichtung einer Latte mit einem Röllchen an einem Ende durchgezogen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 14. Altenburg 1862, S. 376.
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