Schiffer

[167] Schiffer, 1) der auf einem Schiffe fährt u. sich bes. mit der Führung desselben beschäftigt; 2) bei den Kauffahrern der Führer des Schiffes, welcher den Oberbefehl über das Schiff u. die Schiffsmannschaft hat; führt meist den Titel Capitän; auf Kriegsschiffen der oberste von den sogenannten Deckoffizieren, welchem diese sämmtlich untergeordnet[167] sind u. welcher die Aus- u. Zurüstung des Schiffes u. sämmtliche Takelage u. Geräthschaften des Schiffes zu beaufsichtigen hat.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 15. Altenburg 1862, S. 167-168.
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