Specificiren

[511] Specificiren (v. lat.), alles Einzelne namentlich, genau Punkt für Punkt aufführen. Daher Specificatin, 1) einzelne Aufzählung, namentliches Verzeichniß aller einzelnen Gegenstände; 2) in der Jurisprudenz die Handlung, wenn Jemand absichtlich. die Materie eines andern umgestaltet, od. durch Zusammenmischung verschiedener Materien einen neuen Körper bildet.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 16. Altenburg 1863, S. 511.
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