Spedition

[518] Spedition, der kaufmännische Geschäftszweig, welcher diejenigen Waaren, welche vom ersten Absendungsplatze aus nicht direct bis zu dem Orte ihrer Bestimmung gehen können, sondern an einem Zwischenorte abgeladen werden, in Empfang nimmt, die Fracht bezahlt, die nöthigen Abgaben an Zöllen, Lagergeld u. dgl. berichtigt, die fernere Fracht besorgt u. den Preis derselben accordirt. Solcher Handel heißt Speditionshandel, s. Handel III. F) d), solche Waaren Speditionsgüter (Speditionswaaren), der sie begleitende Frachtbrief Speditionsbrief. In größern Handelsstädten beschäftigen sich Handlungen allein mit diesem Geschäfte, Speditionsgeschäft, u. heißen alsdann Speditionshandlungen, der Principal derselben heißt Spediteur. Für die Besorgung dieses Geschäfts wird eine mäßige Vergütung, Speditionsprovision (Speditionsgebühr), von dem Waarenempfänger bezahlt. In das Speditionsbuch werden die ankommenden u. abgehenden Speditionswaaren, so wie die dabei vorkommenden Auslagen u. die mit den Fuhrleuten geschlossenen Frachtaccorde eingetragen, um daraus das Speditionsconto od. die Speditionsrechnung für die Handelsfreunde anfertigen zu können.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 16. Altenburg 1863, S. 518.
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