Staatsbuchhaltung

[627] Staatsbuchhaltung, ein Zweig der Finanzverwaltung, besteht in der Führung von Buch u. Rechnung über Einnahme u. Ausgabe eines Staats. Meist sind die Bücher nach der einfachen Buchhaltung angelegt, statt daß bei Kaufleuten die doppelte Buchhaltung stattfindet, doch wendet man in neuerer Zeit die doppelte ebenfalls an.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 16. Altenburg 1863, S. 627.
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