Stadthauptmann

[662] Stadthauptmann, 1) der, welcher einer Bürgercompagnie als Hauptmann vorsteht; 2) städtische obrigkeitliche Person, welche bei der Verwaltung od. Polizei angestellt ist od. erstere entweder allein od. mit dem Bürgermeister leitet.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 16. Altenburg 1863, S. 662.
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