Techniker

[311] Techniker, überhaupt Gewerbskundige od. Kunstverständige, bes. aber in der Anlage u. dem Betrieb der verschiedenen gewerblichen Anstalten u. Baulichkeiten erfahrene Personen u. namentlich im Maschinenbau u. im Ingenieurfach bewanderte u. darin vorwiegend geistig beschäftigte.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 17. Altenburg 1863, S. 311.
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