Trupp

[878] Trupp, 1) eine Menge bei einander befindlicher lebendiger Geschöpfe; 2) (Jagdw.), so v.w. Rudeln, Flug; 3) so v.w. Herde Trappen; 4) ehemals so v.w. Schwadron u. Bataillon; 5) eine Weise, welche auf der Trommel bei bestimmten Dienstverrichtungen, z.B. beim Abholen der Fahnen, geschlagen wird.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 17. Altenburg 1863, S. 878.
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