Unterschleif

[260] Unterschleif, 1) so v.w. Unterschlagung (s.d.), bes, 2) wo die Unterschlagung zu einer Art Gewohnheit od. Geschäft gehört; daher Unterschleif treiben; 3) (Einschleifen), so v.w. Schmuggel; 4) unerlaubte Beherbergung verdächtiger Personen, auch wohl gestohlenen Guts.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 18. Altenburg 1864, S. 260.
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