Verblenden

[450] Verblenden, 1) Etwas durch eine davor errichtete Blende verdecken, damit es nicht gesehen, nicht erkannt wird; 2) Erze u. Anbrüche überschmieren, damit andere sie nicht gewahr werden; 3) einen Stollen mit Bretern zuschlagen; 4) ein Gebäude von Holzwerk so mit Bewurf od. Blendsteinen überziehen, daß man es für massive Mauer hält; 5) s.u. Schießscharte; 6) (Jagdw.), so v.w. Blenden 10); 7) (Psychol.), so v.w. Blenden 4).

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 18. Altenburg 1864, S. 450.
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