Verstimmt

[523] Verstimmt, des Einklangs u. der Harmonie ermangelnd, welche von Einem erwartet od. verlangt werden kann; daher 1) von Saiteninstrumenten, bei welchen einzelne Saiten einen falschen Ton angeben; auch von diesen Saiten selbst; 2) von Menschen, sich in einer traurigen, mißvergnügten, ärgerlichen Gemüthsstimmung befindend; 3) von andern Gegenständen, bei welchen die Harmonie der einzelnen Theile aufgehoben ist.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 18. Altenburg 1864, S. 523.
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