Verwandtenmord

[531] Verwandtenmord (lat. Parricidium), die an einem nahen Verwandten (nach der Carolina an nahe gesippten Freunden) od. dem eigenen Ehegatten verübte absichtliche Tödtung, s.u. Mord.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 18. Altenburg 1864, S. 531.
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