Vierstädtegericht

[578] Vierstädtegericht, bis 1737 Gericht, welches von Deputirten der Städte Kiel, Rendsburg, Itzehoe u. Oldesloe abwechselnd in Kiel od. Rendsburg in der Pfingstwoche gehalten wurde. Appellationen an dieses Gericht wurden von allen Städten, in denen Lübisches Recht galt, wenn die streitige Summe mehr als 50 Mark u. weniger als 25 Thlr. betrug, angebracht.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 18. Altenburg 1864, S. 578.
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