Vorschnitt

[697] Vorschnitt, 1) das Recht gewisse Schnitter zuerst in der Ernte zu gebrauchen; 2) eine gewisse Menge Garben, welche die Zehentschnitter auf dem Felde, wo der Anfang mit der Ernte gemacht wird, außer dem Zehenten voraus bekommen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 18. Altenburg 1864, S. 697.
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