Vorwand

[704] Vorwand, 1) so v.w. Vorderwand; bes. die vordere Wand eines Hohofens, vor welcher sich das Arbeitsgewölbe u. Schürloch befindet; 2) die Holzung vorn an den Bergen; 3) ein Rand von Gehölz, welchen man vor einem Gehau stehen läßt; 4) (Vogelf.), der erste Gang od. die Wand eines Klebgarnes; 5) eine Äußerung, womit man bezweckt einer Sache durch Drehen eine andere Gestalt zu geben, namentlich Andern diejenige Sache od. deren Seite vor Augen zu stellen, welche den Schein der Richtigkeit einer Behauptung od. der Rechtlichkeit eines Grundes hat.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 18. Altenburg 1864, S. 704.
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