Wahlverwandtschaft

[753] Wahlverwandtschaft, 1) eine enge Verbindung aus freier Wahl; 2) in der Chemie die gegenseitige Zerlegung von Verbindungen, s.u. Chemie S. 897; 3) seitdem Goethe das chemische Verhältniß in seinem Roman »Die Wahlverwandtschaften« auf ein Ehepaar übertrug, von dem jeder der beiden Gatten insgeheim einen Andern liebt, ist W. auch auf das Gebiet des Herzens übertragen worden.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 18. Altenburg 1864, S. 753.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: