Wahrzeichen

[757] Wahrzeichen, 1) so v.w. Kennzeichen, Merkmal; Muttermaal; 2) so v.w. Schild u. Wappen; 3) eine ungewöhnliche Erscheinung, woraus man eine künftige Veränderung zu erkennen glaubt; 4) irgend ein eigenthümlicher Gegenstand einer Stadt, welchen die Handwerksgesellen einer Stadt andern einwandernden bald nach deren Ankunft zeigen, damit diese darthun können, daß sie an dem Ort gewesen sind, z.B. ein Steinbild, eine Uhr u. dgl.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 18. Altenburg 1864, S. 757.
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