Waschhaus

[875] Waschhaus, 1) in größeren Haushaltungen ein kleines Gebäude od. auch ein gewölbtes Gemach im Erdgeschoß od. Souterrain in welchem das Waschen des Leinenzeugs verrichtet wird. In manchen Städten findet man Waschhäuser in der Nähe eines Flusses od. eines Trockenplatzes angelegt. Es muß in einem W. der kupferne Waschkessel zum Erhitzen des Wassers angebracht sein; 2) (Hüttenw), s.u. Waschwerk.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 18. Altenburg 1864, S. 875.
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