Wasserzins

[927] Wasserzins, eine Abgabe, welche Jemand für den Gebrauch eines Wassers, das ihm eigentlich nicht zustände, zahlt. Am häufigsten kommt diese Abgabe da vor, wo das Wasser durch künstliche Wasserleitungen an einen Ort geleitet wird, wo dann alle die, welche einen Abfall dieses Wassers, d.h. eine gewöhnlich in Röhren ihnen zufließende kleine Wasserquantität, stets erhalten, dafür an die Behörde, welche die Wasserkunst unterhält, eine Abgabe geben müssen. Unter ähnlichen Umständen ist sie auch an Privatleute, welche von ihrer Quelle Andern Vortheil genießen lassen, zu entrichten.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 18. Altenburg 1864, S. 927.
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