Wehrdamm

[10] Wehrdamm, 1) so v.w. Wehr 1); 2) (Vordamm, Schutzdamm), ein Damm, welcher vor einem andern Damme angelegt wird, um die Beschädigung durch das Wasser davon abzuhalten.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 19. Altenburg 1865, S. 10.
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