Wehrhaft

[11] Wehrhaft (wehrhaftig), 1) fähig sich zu vertheidigen; 2) fähig ein Gewehr zu führen; 3) w. machen, so v.w. zum Knappen erheben, s.u. Ritter S. 189; 4) die Jägerlehrlinge aus der Lehre entlassen u. ihnen den Hirschfänger feierlich übergeben.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 19. Altenburg 1865, S. 11.
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